AGB 

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Geschäftsbedingungen 

I Allgemeine Bedingungen 

1. Gültigkeit der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (im folgenden AGB genannt)

 1.1 Für alle Rechtsgeschäfte, die unsere Lieferungen und Leistungen betreffen, gelten die  Bestimmungen dieser AGB.

1.2 Mit Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages mit uns oder durch Annahme einer Lieferung erkennt der Käufer die Gültigkeit unserer AGB an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.3 Ein Liefer- oder Leistungsvertrag gilt auch dann als zustande gekommen, wenn ein vom Kunde erteilter Auftrag von uns bestätigt wurde.

1.4 Werden durch schriftliche Vereinbarungen in Verträgen oder sowie, einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, so gelten alle anderen in vollem Umfang weiter.

1.5 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen zu diesen AGB bedürfen immer der Schriftform.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen

2.1 Unsere Angebote haben eine Bindefrist von 4 Wochen. Erteilte Aufträge bedürfen der Schriftform.

 Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.

2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle, Konstruktionen der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Weida.

3.2 Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, soweit sie nicht (für Nichtkaufleute) gesondert aufgeführt ist.

4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang

4.1 Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z. B. vollständige Beibringung etwaiger bereitzustellender Unterlagen, Leistungen einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.

Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers wird die Lieferzeit angemessen verlängert oder neu vereinbart.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben. Wird die Lieferfrist mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten.

4.3 Im übrigen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.4 Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.

5. Annahmeverzug des Käufers

5.1 Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt

- ab diesem Zeitpunkt die durch die Lagerung entstehenden Kosten zu berechnen, mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat. Bei Nichtkaufleuten jedoch erst nach einer Nachfrist von 14 Tagen.

- nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten oder/und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

5.2 Unbeschadet einer Geltendmachung der Rechte entsprechend 5.1 sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von einem Monat berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen.

 Der Käufer wird dann in einer angemessen verlängerten Frist beliefert oder es wird ein neuer Liefertermin vereinbart.

5.3 Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch höhere Gewalt (Ziff. 4.3, Satz 2) gehindert ist.

5.4 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach dem vereinbarten Liefertermin , die durch die Lagerung entstehenden Kosten, jedoch mindestens 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, in Rechnung zu stellen.

Die aus der Lieferverzögerung eventuell folgenden Vertragsabweichungen, insbesondere Termine für Folgeleistungen, gehen zu Lasten des Käufers. Beträgt die gewünschte Verzögerung mehr als einen Monat, werden wir innerhalb 14 Tagen eventuell weitere Folgen und neue Termine dem Käufer mitteilen. Diese sind dann innerhalb des ersten Verzögerungsmonates vertraglich zu vereinbaren. Gelingt die Vereinbarung nicht, gilt nach Ablauf des ersten Monates 5.1 und 5.2.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung an.

Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen.

6.2 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

6.3 Skontoabzüge sind unzulässig. Beanstandungen der Rechnung können nur innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug gilt Punkt 8.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen vorherige Zahlung oder mit unserer Zustimmung unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußert werden. Im letzteren Fall ist uns eine vollständige Auflistung der weiterveräußerten Ware zu übergeben.

Der Käufer tritt hiermit im voraus bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe und mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer bleibt bis zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Eingezogene Beträge hat er sofort an uns abzuführen.

7.2 Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7.3 Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

7.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst wie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.

7.5 Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung, Verwendung, Benutzung der uns gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.

8. Zahlungsverzug

8.1 Ist der Käufer ein Nichtkaufmann, so werden nach erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen, Verzugszinsen von 1 % über dem jeweils gültigen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank fällig.

8.2 Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so werden Verzugszinsen von 4 % über dem jeweils gültigen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Kommt er trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn (auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit) sofort fällig.

8.3 Weiterhin sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen.

Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an uns oder einen beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern (wenn der Käufer ein Nichtkaufmann ist) nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt.

9. Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistung beträgt, falls unser Vorlieferant nicht länger gewährleistet, 6 Monate, beginnend mit der Lieferung oder bei vereinbarter Aufstellung mit dieser. Während einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt.

 9.2 Etwaige offensichtliche Mängel sind von uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, bei vereinbarter Aufstellung unverzüglich danach, jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrem Bemerken.

9.3 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Unsere Gewährleistungspflichten können wir auch dadurch erfüllen, dass wir Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Erfüllungsort ist Weida.

9.4 Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Gewährleistungen ganz oder teilweise einem Dritten zu übertragen. Die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten erfolgt für den Endverbraucher kostenlos.

9.5 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (z. B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung) kann der Käufer in keinem Fall einen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

 9.6 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Das gilt auch bei Datenverlust. Gegenüber Kaufleuten wird bei Datenverlust auch die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen (für Sicherheitskopien ist immer der Käufer/Nutzer verantwortlich).

9.7 Ein Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Außerdem bei Schäden oder Daten- bzw. Softwareverlust durch Virenbefall.

Der Anspruch auf Gewährleistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Reparaturversuche oder Veränderungen durch nicht ausdrücklich von uns autorisierten Personen vorgenommen oder Geräte die von uns nicht zugelassen sind.

10. Haftung für Nebenpflichten

Kann die gelieferte Ware durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten, z. B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziffer 9 entsprechend.

Im übrigen haften wir nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Abtretungsverbot

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

12. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Wir versichern, diese nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

14. Gerichtstand

Gerichtstand ist Weida. Wenn der Verkäufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist sind wir jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

II. Zusätzliche Bedingungen für Softwarelieferungen und Leistungen

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen sind auf Datenträgern aufgezeichnete Computerprogramme, die zugehörigen Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen, sowie eventuell sonstiges zugehöriges Schriftgut, im folgenden Software genannt.

1.2 Der Käufer erhält mit dem Kauf der Software ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den in den Lizenzvertrag/Bedingungen vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte verbleiben beim Hersteller der Software.

Dem Käufer ist untersagt:

- die Software teilweise oder ganz einem Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugängig zu machen,

- die Software abzuändern oder von ihr abgeleitet andere Werke zu erstellen,

- von den gelieferten Datenträgern mehr als eine Sicherheitskopie anzufertigen und diese anders als zu Sicherheitszwecken zu verwenden.

Die in einer Software enthaltenen Lizenz- bzw. Benutzungsbedingungen sind einzuhalten. Sie gelten vorrangig.

2. Gewährleistung

Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik und Technologie möglich ist, Computersoftware herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Wir gewährleisten daher nur, dass sie im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung brauchbar ist.

Treten in diesem Sinne innerhalb von 6 Monaten Programmfehler auf, leisten wir kostenlose Nachbesserung. Ist dieses bei wesentlichen Fehlern von Standard-/handelsüblicher Software nicht möglich, so bleibt das Recht des Käufers auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag übernommen. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Im übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen unter Ziff. I.9 entsprechend.

Stellt sich heraus, dass vom Käufer angemeldete Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler oder Irrtum des Käufers zurückzuführen sind, so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche und den Weg entstandenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

3. Zuwiderhandlung gegen den Punkt 1.2

- können zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen und strafrechtlicher Verfolgung führen.

Für jeden Fall der vollständigen oder teilweisen Weitergabe können wir, unbeschadet weitergehender Ansprüche (auch unserer Zulieferer), vom Käufer die Zahlung des vollen Preises der kompletten Software oder, wenn höher, dem vom Käufer aus der Weitergabe Erlangten, verlangen.

III. Zusätzliche Bedingungen für Maschinenreparationen

1. Kosten. Bei Reparaturen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet.

2. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich.

3. Transport: Falls die Maschinen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in ein Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4. Mängel: Etwaige offensichtliche Mängel, die aus der Maschinenreparatur resultieren, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Reparatur schriftlich zu melden.

5. Instandhaltungsvereinbarungen

Vor-Ort-Service bzw. regelmäßige Instandhaltung bedarf einer gesonderten Instandhaltungsvereinbarung.

EDV-Service Ralph Kahlert

Friedensstrasse 1, 07570 Weida

Weida, den 28.4.1995  

 

 

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Stand: 20. Juli 2012