EU-Dienstleistungsrichtlinie 

Home Nach oben Links Kunden Bereich News Download

Home
Nach oben

 

10.12.2009

 

EU-Dienstleistungsrichtlinie - ist der Spuk nun vorüber?

 

Nun ist es fast so weit: der Termin rückt näher, die Erwartungen steigen, die Vorfreude wächst und wächst – nein, wir reden nicht von Weihnachten 2009, sondern vom Stichtag der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie zum Ende diesen Jahres. Es ist viel Geld ausgegeben worden, viele Beratungen haben stattgefunden und viel Software ist beschafft worden. Ist Deutschland also „EU-DLRready“? Mit unserem Produkt migewa werden bundesweit ca. 1/3 der täglich in Deutschland anfallenden Gewerbemeldungen bewegt. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass die EU-DLR im weitesten Sinne etwas mit Gewerbemeldungen zu tun habe, mithin für eine vollelektronische Kommunikation auch unser Produkt migewa in vielen Verwaltungen angebunden werden müsse. Bis zum heutigen Tage (18.11.2009) ist diese Anbindung mit allen Konsequenzen und Überprüfungen nur zwischen migewa und dem Fallmanagement falego unseres Partners CT vereinbart. Die meisten bundesdeutschen Gewerbeämter nehmen die Anträge vom EA also bestenfalls als Dateidokument oder sogar nur als Papier entgegen. „EU-DLR-ready“ sieht anders aus.

Hier ist nicht der Rahmen, um die Aktivitäten in allen Bundesländern zu beleuchten. Da migewa in allen 16 Bundesländern von Gewerbeämtern eingesetzt wird, sind wir auch über viele Kanäle involviert und haben einen guten Überblick über den jeweiligen Stand. Es ist für uns als Hersteller schwierig, eine gezielte Umsetzungsstrategie zu verfolgen, da wir mit völlig unterschiedlichen Umsetzungsansätzen konfrontiert werden.

Unsere ursprüngliche Intention, mit einer einheitlichen Schnittstelle aus Sicht des Gewerbeamtes die Kosten für die Verwaltungen niedrig zu halten und zu einer pragmatischen, schnellen Umsetzung zu kommen, ist so leider nicht durchzuhalten (s. gesonderter Artikel zum Thema Schnittstellen in diesem Heft).

Wir haben schon länger die Meinung vertreten, dass die konkrete vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie nicht möglich ist. Die Differenzierung der Prozesse ist wegen ihrer Komplexität und Vielschichtigkeit nicht leistbar. Gigantische monolithische Prozeßsysteme sind teuer und nicht vollständig aufbaubar, ihre Wartbarkeit nahezu unmöglich und ihre Benutzbarkeit durch generische Ableitung von IT-Strukturen den gängigen bewährten und komplexen Fachanwendungen weit unterlegen.

Durch fehlende Standardisierungsmaßnahmen ist Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen in absehbarer Zeit nicht leistbar. Der dazu notwendige hohe Aufwand an Organisation, Personal und vor allem Geld ist auf politischer Ebene bisher als Option nicht in der Diskussion. Was passiert also am 28.12.2009? Im Wesentlichen wird es auf viele unterschiedliche Arten möglich sein, eine Gewerbeanmeldung online zu erfassen. Das ist aber mit migewa Online bereits seit 8 Jahren möglich. Gibt es also einen Fortschritt? In einzelnen Projekten geht es tatsächlich über diese Gewerbemeldung Online hinaus. Diese Projekte haben sich nicht die Frage gestellt: „Wie kann ich die EUDienstleistungsrichtlinie umsetzen?“ sondern „Wie kann ich die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie dazu nutzen, Impulse für mein kommunales eGovernment zu schaffen?“.

Bei der Antwort auf diese konstruktive Frage wurde nicht versucht, ein zufällig vorhandenes Produkt irgendeines Anbieters einzusetzen. Vielmehr wurde die EU-DLR als Impuls verstanden, um nach 10 Jahren erfolglosen kommunalen eGovernments (wir reden hier nicht von vielen hervorragenden Internetpräsenzen, wir reden hier von der nicht vorhandenen Integration kommunaler Fachprozesse in die Bürgerschnittstelle Internet) sich die Frage zu stellen, was denn da schief gelaufen sei.

Und das mit dem Ziel, zu erfahren, was denn besser laufen könne. Was ist also der positive Effekt der Umsetzung der EU-DLR?

Es kann der Einstieg in die vernetzte Verwaltung sein. Notwendig dafür ist, dass die von vielen Diskussionsteilnehmern verwendeten Begriffe wie Prozessorientierung, Standardisierung, Integration etc. richtig verstanden und benutzt werden. Zum Beispiel wird der Begriff „Interoperabilität“ seit langem gerne und häufig verwendet. Bislang bleibt das aber ohne praktische Auswirkungen auf die Arbeitsebene, weil er sich als Verbindungskanal zwischen 2 Elementen von Powerpointpräsentationen erschöpfte. Der wichtigste Erfolgsfaktor besteht darin, solch zentralen Begriffen Bezug zur kommunalen Verwaltungswirklichkeit zu geben und sie auf die bestehenden Strukturen anzuwenden. Wir reden hier von Entwicklungen, die unseres Erachtens viele Jahre der Realisierung erfordern werden.

Sie sind auch kein Selbstzweck, sondern helfen der Kommunalverwaltung, ihre eigenen Strukturen unter dem Aspekt der Effizienz zu überprüfen, neu zu organisieren und sie via Internet der Erfahrungswelt ihrer Bürger zu nähern.

Sollte Deutschland diesbezüglich in den nächsten zehn Jahren erfolgreich geworden sein, ist das sicher dem Impuls der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu verdanken.

 

Quelle: www.naviga.de "Navigator 25" Seite 3


09.03.2009

Der Einheitliche Ansprechpartner und das Gewerbeamt

Deutschland diskutiert seit zwei Jahren über die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Bewertung des bisher Erreichten variiert erheblich. Halten einige mit der Veröffentlichung der Blaupause der Arbeitsgruppe Deutschland-Online: EUDLR den wesentlichen Teil der Umsetzung für geschafft, so meinen viele Beteiligte, dass die eigentliche Arbeit nun erst beginnt. naviga hatte sich deutlich positioniert: Wir hielten die sehr heterogene Diskussion für nicht zielgerichtet und haben uns darauf konzentriert, unser Produkt migewa auf so viele Eventualitäten wie möglich vorzubereiten.

Heute sind wir der Meinung, dass noch viel zu viele Fragen ungeklärt sind, um wirkliche Umsetzungsszenarien zu entwickeln. Die Verortungs-, Format-, Tool- oder Prozessdiskussionen treiben in vielen Bundesländern bunte Blüten, ohne dass eine klare Linie erkennbar ist. Allerdings ist die Tendenz erkennbar, dass auf kommunaler Ebene unabhängig von der jeweiligen Landesumsetzung Aktivitäten entwickelt werden. Diese zielen nicht nur auf eine vollständige Entwicklung eines „Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) in der Kommune“, sondern benutzen dieses Szenario auch als Schlüsselprozess, an dem exemplarisch intrakommunale Verwaltungsorganisation strukturiert und die Schnittstellen zu Bürgern und Unternehmen optimiert werden können. In diesem Zusammenhang spielt dann die Anbindung des Gewerbeamtes eine entscheidende Rolle.

Nun herrscht zum Teil die Meinung, dass man durch die Zertifizierung für DATML/RAW oder durch das Beherrschen von OSCI die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie garantieren könne. Aus unserer Sicht sind das aber technische Selbstverständlichkeiten, die heute jede Gewerbeamtssoftware mitbringen muss, um zukunftsfähig zu sein. Die entscheidende Fähigkeit aber, um sie bezüglich der EU-Dienstleistungsrichtlinie abzusichern, besteht darin, sich (a) in möglichst vielen Szenarien integrieren und (b) die zu erwartenden Prozessabläufe unterstützen zu können. Im Folgenden wollen wir Ihnen vorstellen, wie die migewa Produktfamilie sich durch das Erschaffen einer Vielzahl von Tools, Abläufen und Softwarekomponenten für diese Anforderungen aufgestellt hat.

migewa Bürgerservices

Seit sieben Jahren wurden viele tausend Gewerbemeldungen online erfasst und von migewa entgegengenommen. Dabei benutzen die meisten Kommunen unser Produkt migewa Online. Diese Software beinhaltet eine logische Nutzerführung, Validierung der eingegebenen Daten und die fachliche Abdeckung aller gültigen Rechtsformen. Nun planen diverse Kommunen im Rahmen der Einführung von Bürgerportalen eigene Erfassungs- oder Formularsysteme. Mit migewa Online ist die Integration in diese Portale kein Problem. Der migewa Server (s.u.) transportiert die Daten von jedem beliebigen Ort in den migewa Posteingang. Die Daten müssen nur im Format xGewerbe vorliegen, der Posteingang ist mit dem Erwerb von migewa Online lizenziert.
Dieses System ist weiter ausbaubar. Die Architektur erlaubt in Zukunft die Erweiterung um weitere Erfassungsmechanismen wie z.B. für Erlaubnisanträge. Es müssen nur die entsprechenden Transferformate festgelegt werden.

Die zweite Komponente der Bürgerservices wurde uns durch die Änderung der Gewerbeordnung im Rahmen des Mittelstandsentlastungsgesetzes II ermöglicht. Es gibt zwei Aspekte, die die Onlinezugriffe auf Gewerbedatenbestände ermöglichen. Die drei Grunddaten Name, Adresse und Tätigkeit eines Betriebes können nach bestimmten Zugriffskriterien online gestellt werden. Zusätzlich ist es möglich, Auskunftsersuchenden einen Zugang zur Onlineauskunft zu gestatten.
Der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur mit unserem Produkt migewa eAuskunft ist der Einstieg in jegliches Auskunftsszenario, das im Rahmen der Umsetzung der EU-DLR denkbar ist. Beliebige Datenbestände (ggf. auch von Fremdprodukten) können zu Auskunftsdatenbanken aggregiert werden, die Protokoll- und Authentifizierungsmechanismen sowie das Sicherheitskonzept sind bereits für weitergehende Anforderungen ausgelegt.

Technische migewa Kommunikationskomponenten

Unser aller Leben ist in den letzten zehn Jahren durch die Massennutzung des Internets revolutioniert worden. Worin besteht aber die wesentliche Neuerung dieser Technologie? Man kann dieses in dem Begriff Reichweitenvorteile zusammenfassen. Informationen und Daten sind von fast jedem beliebigen Ort erreichbar bzw. zur Verfügung stellbar. Allerdings ergeben sich vor allem viele neue Fragen bezüglich Authentifizierung und Datensicherheit. Damit diese Fragen nicht für jede einzelne Kommunikationsverbindung neu gelöst werden müssen, bietet es sich an, sämtliche Schnittstellen über eine zentrale Serverkomponente laufen zu lassen. Bei uns ist dieses der migewa Server. Dieses Modul wird mittelfristig sämtliche migewa Kommunikationsschnittstellen in neuer Technologie bereitstellen. Dabei werden Technologien wie SFTP, SOAP oder OSCI-Transport nur an einer Stelle entwickelt und gepflegt. Sie können dann für Dutzende möglicher Schnittstellen genutzt und müssen nur noch individuell konfiguriert werden. Der migewa Server ist die zentrale Schaltstelle des Gewerbeamtes der Zukunft.

Als weitere Komponente werden wir in 2009 den migewa Webservice anbieten. Hiermit ist es möglich, die Informationsdatenbank des Gewerbeamtes von autorisierten Stellen zielgerichtet abfragen zu lassen. Zum Beispiel sind so individuelle Informationen über Betriebe oder Vorgänge wie z.B. Statusinformationen über den Fortschritt der Bearbeitung zugänglich. Gleichzeitig wird es dann auch möglich sein, zentrale Daten wie eine Straßendatei oder die Liste der Handelsregistergerichte für externe Portale zur Verfügung zu stellen.

Wir beliefern heute mit migewa Server schon Schnittstellen z.B. für den GEWAN, das landesweite Gewerbeweitermeldungsportal Bayerns. Der CTGründungsmanager/ Metaformular der Firma Charisma Team, welches in zahlreichen Kammern und Startercentern Deutschlands im Einsatz ist, liefert auf diesem Weg ab Dezember 2008 qualifizierte Gewerbemeldungen an migewa. Die ersten Daten eines Onlineportals in NRW werden Mitte 2009 über den migewa Webservice entgegengenommen werden.
Viele weitere Schnittstellen sind angefragt und werden uns in den nächsten Monaten beschäftigen. Bis auf die weiterhin ungelöste Formatfrage (s.u.) hat migewa damit heute schon die technischen Voraussetzungen und ein Netz von Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen, die für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wichtig und unverzichtbar sind.

migewa Kommunikationsformate

DATML/RAW oder xGewerbe - diese Frage nahm in den vergangenen Jahren fast hamlet'sche Ausmaße an. Dieses ist nicht der Ort, um die leidige Diskussion aufzurollen oder erneut zu befeuern. Nach vielen Phasen der Annäherung sind beide Formate heute fachlich nahezu gleichwertig. Allerdings ist es technisch aus unserer Sicht nicht tragbar, ein generisches Format gegenüber einem strukturierten Format zum Standard zu machen. Wir halten die Festlegung auf DATML/RAW als Weitermeldungsformat, mithin für eine klar umrissene, eingeschränkte Aufgabe, für machbar. Ein Datenaustauschformat muss sich unbedingt an internationale Normen halten und daher kommt nur ein strukturiertes Format wie xGewerbe in Frage. Jede Diskussion unter ITFachleuten führt zu demselben Ergebnis.
Gleichzeitig aber wächst die Erkenntnis unter allen Marktteilnehmern, dass diese Frage im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an Wichtigkeit verliert, da keines der beiden Formate für die vor uns liegenden Anforderungen gedacht war. Wir werden uns diesem Thema in den nächsten Monaten in einem gesonderten Artikel widmen. Hier halten wir einen normierenden Eingriff seitens bundesdeutscher Standardisierungsinstitutionen für dringend geboten, da mittlerweile mehrere Bundesländer begonnen haben, eigene Kommunikationsformate zu entwerfen.

Aktuell haben wir uns entschieden, auf xGewerbebasierende Kommunikationsformate zu setzen. Wenn ein Weitermeldungsempfänger DATML/RAW benötigt, können wir dieses Format mit der aktuellen Version von migewa Server gerne alternativ anbieten. Wir halten aber den technischen Ansatz von xGewerbe für ausreichend ausbau- und damit zukunftsfähig und werden es für die von uns zu bestimmenden Schnittstellen und als migewa- Importformat einsetzen. Insbesondere werden wir weitere zu definierende Schnittstellen an der Objektstruktur von xGewerbe orientieren, da sich diese bereits in Hunderttausenden von Transaktionen bewährt hat.

Dringend benötigt wird auch die Festlegung von Statusinformationen, welche von allen Kommunikationsteilnehmern als verbindlich erachtet wird. Anders sind solche Konstrukte wie eine Genehmigungsfiktion bzw. kausal abhängige Prozessabläufe in einer heterogenen IT-Landschaft nicht umsetzbar. Da hier bisher keine Vorgaben bzw. Aktivitäten zu beobachten sind, wird naviga gemeinsam mit unserem Partner Charisma Team eine eigene Systematik entwerfen und umsetzen. Eine sinnvolle allgemeinverbindliche Festlegung würden wir aber auch hier bevorzugen.

migewa Datenmanagement

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gibt den Verwaltungen einen Handlungsrahmen, um die Reichweitenvorteile, die durch die Benutzung des Internets möglich werden, für die Optimierung von Verwaltungsprozessen auszuschöpfen. Weiter oben wurde beschrieben, wie migewa als handelndes autarkes System sich durch verschiedene Komponenten handlungsfähig zeigt. Auf diese Weise ist es möglich, Daten in das Gewerbeamt zu übersenden, aber auch Informationen abzurufen. Damit ist es auch möglich, den Einheitlichen Ansprechpartner bei einer Aufgabe zu unterstützen, die bisher weniger im Fokus der Umsetzung steht. Er soll nämlich das Dienstleistungsunternehmen "während des gesamten Lebenszyklus des Unternehmens" betreuen. In diesem Zusammenhang bleibt die Frage der Referenzdatenbank zu klären, gegen die er arbeitet. Aus unserer Sicht kann das nur die heute bestehende Gewerbedatenbank sein, die ggf. um bestimmte Bereiche (Freiberufler etc.) zu erweitern wäre.

Mit migewa sind wir diesbezüglich bereits blendend aufgestellt. migewa eAuskunft stellt Basisinformationen zur Verfügung. Die migewa Webservices werden zielgerichtet Fachinformationen für spezifische Zwecke an klar authentifizierte Personen verfügbar machen. Darüber hinaus haben wir mit migewa Region bereits eine Infrastruktur geschaffen, die es z.B. den in einem Landkreis angesiedelten EAP ermöglicht, eine unmittelbare und zielgerichtete Kommunikation mit allen Mitgliedsgemeinden aufzubauen. migewa Region ist das einzige Produkt am Markt, das nicht nur die Daten der einzelnen Kommunen zentral sammelt, sondern eine vertikale Kommunikation mit Workflow ermöglicht.

Damit verfügen Sie über eine perfekte Infrastruktur für die Integration von Gewerbe- und Erlaubnisprozessen über verschiedene Ebenen hinweg.

Darüber hinaus benötigte ein im Landkreis angesiedelter Einheitlicher Ansprechpartner nur noch die Möglichkeit, ein prozessuales Fallmanagement zu betreiben. naviga ist gerade dabei, auch hierfür eine Möglichkeit zu schaffen, indem wir eine Kooperation mit der Firma Charisma Team entwickeln. Dieses Unternehmen hat bereits seit vielen Jahren Erfahrungen mit der Entwicklung von Software für One-Stop-Shops z.B. bei Handwerks- und Industrieund Handelskammern. Wir wollen das gemeinsame Know-How in einer Software bündeln, welche das Fallmanagement und die dort notwendigen Prozesse abbildet. Darüber hinaus streben wir eine perfekte Integration zwischen dieser Software und migewa an. Weitere Informationen zu diesem Thema werden wir Ihnen ab Februar 2009 liefern.

Sonstige Fragestellungen

Die Lösung zentraler Fragen wie Dokumentenablage, Signatur- oder ePaymentkomponenten ist aus unserer Sicht nicht Aufgabe von Fachverfahren. Natürlich werden wir für migewa Ende 2009 unseren Kunden auch z.B. eine eigene Dokumentenablage für Gewerbedokumente anbieten. Im Rahmen der Richtlinienumsetzung muss diese Lösung allerdings umfassender und nicht auf das Fachamt beschränkt sein. Wir erwarten klare Vorgaben der zur Verfügung stehenden Schnittstellen, welche dann von migewa bedient werden.

Allerdings mangelt es auch noch an Festlegungen seitens des Gesetzgebers z.B. zur Signaturfrage. Hier sehen wir Umsetzungsprobleme bis Ende 2009, wenn nicht zügig verbindliche Regelungen geschaffen werden.

Leider hat der Gesetzgeber es bisher auch versäumt, an anderer Stelle für Klarheit zu sorgen. So wäre es für die bundesweite Standardisierung nahezu unabdingbar gewesen, solche heute bestehenden unscharfen Konstrukte wie z.B. eine GbR gewerberechtlich zu präzisieren oder erneut die Einführung einer bundesweiten Wirtschaftsnummer zu prüfen und zu forcieren. Das wäre ein großer Schritt für die Interoperabilität sowohl zwischen verschiedenen Gewerbefachverfahren als auch zwischen verschiedenen Fachämtern gewesen. Hier sind Unschärfen durch unterschiedliche Datenstrukturen vorprogrammiert.

Bisher werden in der Diskussion zumeist die Meldeprozesse betrachtet. Viele Gewerbeämter werden aber auch als Erlaubnisbehörde am Kommunikationsfluss beteiligt. Mit migewa Erlaubnismodulen sind Sie auch hier auf der sicheren Seite. Die wechselseitige Nutzung und Aktualisierung von Inhaberoder Betriebedaten ist gewährleistet, mittels des Workflows ist auch eine hausinterne Kommunikation zwischen verschiedenen Abteilungen gegeben. Und im Rahmen von migewa Region wäre es z.B. möglich, den Antragsprozess vom Genehmigungsprozess zu trennen oder einfach nur die Erlaubnisdaten verschiedenen Ebenen informationshalber zur Verfügung zu stellen.

Fazit

Schon 2007 war migewa als Empfänger und Sender von Basisinformationen des Gewerbeamtes gut einsetzbar, wie wir in unserem Showroom mit den Partnern bos, Charisma Team und Oracle gezeigt haben. Wir haben das Jahr 2008 genutzt, um migewa noch besser und filigraner auf die bevorstehenden Anforderungen vorzubereiten. Das ist uns gelungen.

Zusätzlich haben wir Ihnen hier unsere Planungen für 2009 vorgestellt. Damit sind Sie mit migewa im Gewerbeamt auf das Vorstellbare vorbereitet und sogar auf einiges, was noch gar nicht den Fokus der Diskussion erreicht hat. naviga wird somit Lösungen für das Gewerbeamt, für die Integration des Gewerbeamtes in eine EAP-Lösung sowie gemeinsam mit unserem Partner Charisma Team für das Fallmanagement des EAP anbieten. Mehr Sicherheit ist für Sie nicht denkbar.

Gleichwohl erwarten wir ein aufregendes und anstrengendes Jahr 2009, in dem Sie und wir Flexibilität und Agilität zeigen müssen, um praktische und pragmatische Ergebnisse erreichen zu können. Und selbstverständlich wird diese Arbeit nicht am 31.12.2009 abgeschlossen sein können. Das Ziel kann nur sein, in 2009 die Basis für erste elementare Prozesse umzusetzen. Die vollständige Umsetzung aller Facetten der One-Stop-Agency und die Integration aller Komponenten wird uns noch einige Jahre begleiten. Sie kann allerdings bei richtiger Vorgehensweise die Basis für ein deutlich effizienteres kommunales Handeln bilden.

Wir haben mit migewa ein optimales Werkzeug dafür geschaffen und freuen uns darauf, diesen Weg mit Ihnen gemeinsam gehen zu können.

Quelle: www.naviga.de

 


28.04.2008

EU-Dienstleistungrichtlinie - Was macht Deutschland?

Der Ansatz der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist uneingeschränkt begrüßenswert. Sie schafft einen gedanklichen Handlungsrahmen, in dem sich einzelne Länder einer längst überfälligen Verwaltungsmodernisierung stellen können, die dann in einem zweiten Schritt auch durch IT-Unterstützung die Effizienz und Transparenz der Kommunikationsbeziehungen zwischen Behörden sowie zwischen Behörden und Bürger bzw. Unternehmen bringen kann. Dieses klare Bekenntnis scheint wegen der großen Verunsicherung und tiefer Skepsis angesichts des Standes der Umsetzung in Deutschland vonnöten.

Es wäre nun angebracht, in Expertenkommissionen aus den verschiedensten beteiligten Bereichen die aktuellen Fachprozesse zu analysieren und daraus integrative Konzepte zu entwickeln. Diese Konzepte können aktuellen Trends wie Individualisierung und Offenheit folgend nur in feingranular verteilten Architekturen liegen, deren Wechselwirkung durch standardisierte Schnittstellen mit aktuellen Technologien leicht abbildbar ist.

Leider ist in der aktuellen Diskussion um die Richtlinie festzustellen, dass Deutschland eine andere Vorgehensweise wählt. Es wurde das erste Jahr der Umsetzung mit einer zu diesem Zeitpunkt unsinnigen Zuständigkeitsdiskussion verbracht. Die Verlagerung der Umsetzungsverantwortung an die Länder führt zu einer uneinheitlichen, zerrissenen Diskussion, die eine mögliche Umsetzung von welchem Weg auch immer erschwert bzw. nahezu unmöglich erscheinen lässt. Statt pragmatische Fachkonzepte ausgerichtet an bestehenden Verwaltungsprozessen zu erarbeiten, verliert sich die Diskussion wie leider bei solch großen Projekten in Deutschland häufig in abgehobenen Architektur- oder Zentralisierungsfragen, die eine scheinbare Vereinfachung der Problematik darstellen. In Wirklichkeit werden hier Potemkinsche Dörfer aufgebaut, die bezogen auf die Komplexität der Aufgabe nicht einen einzigen Schritt weiterführen. Es gibt keine Landkarte der beteiligten Institutionen, kein Organigramm der involvierten Fachprozesse, keine Auflistung der benötigten Datenmodelle, keine Konzeption für Kommunikationskonzepte.

Wer wie die Mitglieder des DATABUNDes fachlich diesem Thema nahe steht und täglich mit Teilbereichen konfrontiert wird, beurteilt die Möglichkeiten der inhaltlichen Festlegungen in der verbliebenen Zeit skeptisch. Unseres Erachtens ist ein sofortiges Umschwenken der Umsetzungsstrategie (Prozessklärung vor Institutionalisierung und technischer Umsetzung) unerlässlich. Deutschland sollte diese einmalige Chance nicht leichtfertig vertun.

Soweit eine offizielle Stellungnahme des DATABUNDes zur Dienstleistungsrichtlinie aus strategischer Sicht. Was bedeutet aber die Richtlinie für die Gewerbeämter bzw. für naviga als führenden Hersteller von Software für Gewerberegister? Auch bei dieser Fragestellung ist unseres Erachtens genauso viel ungeklärt wie vor 15 Monaten! Auch wenn diverse Studien fahrlässigerweise von Lösungen reden und suggerieren wollen, dass wir bereits im Stadium der Umsetzung sind, ist die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners fachlich nicht definiert. Die Auseinandersetzung, ob diese Rolle bei den Kammern, den Kommunen, neu zu schaffenden Institutionen oder sogar in einem Mix angesiedelt ist, lenkt davon ab, dass sich nicht damit beschäftigt wird, was er tatsächlich genau tun soll und welche Qualifikation er somit benötigt.

Soll er sich auf die Entgegennahme von Antragsdaten und ggf. noch eine Fortschrittsanzeige beschränken und darüber hinaus seine internen Prozesse (die natürlich auch noch geklärt werden müssen) selbst organisieren?

Oder soll er nur der Controller eines vollautomatisiert ablaufenden Workflows und Kommunikationsschnittstelle nach außen sein?

Alleine diese Grundsatzentscheidung impliziert eine Vielzahl von weiteren zu klärenden Fragestellungen. Und von diesen Fragestellungen harren einige der Antwort bzw. sind einige in den zuständigen Gremien noch nicht einmal aufgeworfen worden. So ist z.B. die IT-mäßige flächendeckende Umsetzung nur möglich unter Einführung einer eindeutigen Betriebe-ID. Diese kann aber nur eingeführt werden, wenn der Begriff Betrieb genau geklärt ist. Und hier sei nur auf den ungeklärten Status von Personengesellschaften verwiesen. Diese Komplexität schreckt uns als jemand, der schon seit Jahren mit einem Großteil dieser Prozesse vertraut ist, nicht. Uns erschreckt vielmehr die mangelnde Beschäftigung damit, denn so werden alle möglichen zukünftig Beteiligten verunsichert.

Müssen Sie also Befürchtungen haben, dass in gut einem Jahr auf Sie in den Gewerbeämtern in einem Kraftakt unbewältigbare Problemstellungen zukommen? Nun, zunächst gehen wir davon aus, dass die Gewerberegister im Zentrum aller Aktivitäten um den EAP stehen, da hier die einzige Referenzdatenbank existiert, gegen die eine Betreuung auch über den Lebenszyklus eines Unternehmens hinaus arbeiten kann. Gleichzeitig investiert naviga schon seit Monaten erhebliche Kapazitäten, um an allen Aktivitäten rund um die Richtlinie beteiligt zu sein. So haben wir gemeinsam mit Partnern bei bremen online services einen Showroom eingerichtet, der nachweist, dass die benötigten Kommunikationsbeziehungen im Wesentlichen heute bereits existieren und somit endlich die Konzentration auf die Fachprozesse beginnen kann. Diese Erfahrungen sollen im Projekt EINIG in der Fläche praktische Umsetzung erfahren.

In verschiedenen Bundesländern sind wir an Kommissionen beteiligt, die sich mit der Umsetzung beschäftigen. Auf diese Weise möchten wir so gut wie möglich auf die Landesspezifika der Umsetzungsstrategien vorbereitet sein. Des weiteren sind wir schon seit langem die mahnende Stimme in Deutschland, die auf die Gefahren hinweist, die sich technisch aus der Benutzung eines generischen Datenaustauschformats wie DATML/RAW Gewerbe ergeben. Auch hier ist offensichtlich eine Lösung in unserem Sinne in Aussicht und somit die Weiterentwickelbarkeit des Formats für alle fachlichen Anforderungen des EAPs gegeben.
Und nicht zuletzt bietet uns die Umgestaltung unseres Produkts migewa unter Einbeziehung neuester Servertechnologien die Perspektive, die mit der Einführung des EAPs zu erwartenden Infrastrukturen zukunftssicher zu integrieren.

Fazit: naviga ist über den Umgang mit der Thematik Einheitlicher Ansprechpartner, insbesondere mit der nicht stattfindenden Klärung der Fachprozesse sehr unzufrieden. Wir befürchten, dass Deutschland sich völlig unnötigerweise unter gewaltigen Druck setzt. Wir sind aber bestens vorbereitet, um Ihnen in der zu erwartenden Hektik des Jahres 2009 IT-technisch und auch beratend zur Seite zu stehen. Sie werden sich mit migewa in welcher Rolle auch immer optimal in die Kommunikationslandschaft des EAPs integrieren können.

Quelle: navigator 22 Artikel